Folgende Anforderungen an die Schutzfunktion des Helms müssen laut DIN EN 397 erfüllt werden:
• Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung)
• Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)
• Flammbeständigkeit
• elastischer Durchgangswiderstand
• Gewährleistung eines optimalen Sitzes
• Schutz bei sehr niedriger Temperatur (-20 C°/-30 C°)
• Schutz bei sehr hoher Temperatur (150 C°)
• elektrische Isolierung (440 Vac)
• Gestaltfestigkeit bei seitlicher Beanspruchung
• Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall
Verfallsdatum bei Schutzhelme beachten:
Thermoplasthelme aus PE (Polyethylen), PA (Poyamid), PC (Polycarbonat) oder ABS (ABS-Polymerisat) - Ablauf von 4 Jahren
Duroplasthelme aus glasfaserverstärktes Polycarbonat, glasfaserverstärktes Polyester oder Phenol-Textil-Kunstharz – Ablauf von 8 Jahren
Nach einem harten Schlag oder einem sichtbaren Riss sollte der Austausch des Schutzhelmes unbedingt sofort erfolgen!